Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft schreiben vor, dass auf jeder Baustelle
ein Ersthelfer anwesend sein muss. Die Ausbildung dieser Ersthelfer ist eine Unternehmerpflicht.
Bereits ausgebildete Ersthelfer müssen innerhalb von 2 Jahren eine Fortbildungsmaßnahme
mit 8 Unterrichtsstunden absolvieren. Diese bieten wir Ihnen hiermit an.
Inhalt
- Was tun bei einem Notfall
- Bewusstlosigkeit und entsprechende Maßnahmen
- Atem- und Kreislaufstillstand, Reanimation
- Verletzungen aller Art und deren Versorgung
- Verbrennungen/Verbrühungen
- Knochenbrüche
- Kälteschäden
Gebühr
35,00 € für Mitglieder inkl. Tagungsgetränke und Mittagessen
60,00 € für Nichtmitglieder inkl. Tagungsgetränke und Mittagessen
Anmeldung über info(at)khs-nordschwaben.de