Anerkennung
Der Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge wird von der Berufsgenossenschaft anerkannt. Die
Ausbildung erfolgt gemäß DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925) und DGUV Vorschrift 68 (BGV D27).
Voraussetzung
Sie sollten mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn der Fahrausweis im Rahmen einer Ausbildung
gemacht wird, kann hiervon eine Ausnahme gemacht werden. Sicherheitsschuhe sowie
körperliche und geistige Eignung zur Führung von Flurförderfahrzeugen (z.B. G25 über die
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung) sollten Sie zur Schulung mitbringen. Sollten Sie eine
Sehhilfe benötigen, muss diese angewendet werden. Bitte bringen Sie außerdem ein Lichtbild von
Ihnen mit.
INHALT
- Allgemeine Vorschriften und rechtliche Grundlagen der UVV
- Aufbau und Funktion von Flurförderfahrzeugen und Anbaugeräten
- Fahrzeugtechnik, Pflege und Wartung
- Funktions- und Sicherheitsprüfung
- Fahrübungen
- Theoretische und praktische Prüfung nach BGV D 27 und BGG 925
Abschluss
Personenbezogener anerkannter allgemeiner Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge mit interner
schriftlicher und praktischer Prüfung.
Kosten
Mitglieder 145,00 €; Nicht-Mitglieder 195,00 €