Warum „unterweisen“… wo steht das geschrieben?
Die Unfallversicherungsträger verlangen in der DGUV Vorschrift 1, § 4: „Der Unternehmer hat die Versicherten (Beschäftigten) über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung zu unterweisen. Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens jedoch einmal jährlich erfolgen sowie dokumentiert werden.“ Das ist das Ziel dieses Seminares: Sie lernen, die Gefahren an Ihrem Arbeitsplatz zu erkennen und es werden Ihnen Maßnahmen aufgezeigt, wie Sie Arbeitsunfälle vermeiden können und erfüllen gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen einer Sicherheitsunterweisung.
Referent
Unser Referent arbeitet täglich als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Eine Zusatzqualifikation als "Trainer" ist der Schlüssel um Ihre Mitarbeiter zu erreichen.
Seminarinhalte
▪ Rechtliche Grundlagen, Notfallorganisation, Brandschutz
▪ Persönliche Schutzausrüstung
▪ Verkehrswege und enge Räume
▪ Absturzgefahren, Gerüste, Leitern und Tritte
▪ Arbeiten mit Bitumen
▪ Umgang mit Stäuben und Mineralwolle
▪ Sonstige Gefährdungen
▪ Gefahren des elektrischen Stroms
▪ Transport von Rohren und Schächten
▪ Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
Seminargebühr
149,00 € inkl. Tagungsgetränke, Lernmaterialien und Zertifikat

