Anerkennung
Um Unfälle im Betrieb zu vermeiden verpflichtet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den Unternehmer alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört die Bereitstellung geeigneter Leitern, Tritte oder auch fahrbare Gerüste, wenn die Arbeitsaufgabe es erfordert und keine anderen Arbeitsmittel eingesetzt werden können. Der Lehrgang wird nach DGUV 100-001, DGUV 208-016, TRBS 1203 und DGUV 201-011 durchgeführt.
Voraussetzung
Sie sollten mindestens 18 Jahre alt sein. Sicherheitsschuhe sowie körperliche und geistige Eignung inkl. Verantwortungsbewusstsein sind Grundvoraussetzungen.
Abschluss/Zertifikat
Befähigte Person für Leitern und Fahrgerüste.
Preis
120,00 € für Mitglieder, 195,00 für Nichtmitglieder inkl. Tagungsgetränken und Mittagessen